Anerkennung der Vereins-Satzung
Mit der Mitgliedschaft wird ausdrücklich die Satzung des Vereins “Alenya – Verein für orientalischen Tanz und Kultur“ anerkannt.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist bei einer laufenden Mitgliedschaft zum 01. Januar bzw 01. Juli jedes Jahres anteilig zu zahlen. Bei neuen Mitgliedern ist der anteilige Jahresbeitrag ab Beginn der Mitgliedschaft fällig.
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Erwachsene: 24,00 EUR pro Jahr
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Kinder: 12,00 EUR pro Jahr
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ab 2 Kinder: 20,00 EUR pro Jahr
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Familien: 30,00 EUR pro Jahr
Der Betrag wird per Einzugsverfahren im Voraus erhoben. In Ausnahmefällen ist eine Überweisung des Betrags möglich.
Die Vereinsmitgliedschaft kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Halbjahresende schriftlich gekündigt werden.
Vergünstigungen
Die Mitgliedschaft berechtigt zur vergünstigten Teilnahme an Veranstaltungen, Workshops, Seminaren etc., sofern dieses bei den entsprechenden Veranstaltungen angegeben ist.
Ein Übertrag der Vergünstigung ist nicht möglich.
Die Mitglieder werden über die im Verein stattfindenten Aktivitäten regelmäßig informiert.
Datenschutz, Persönlichkeitsrechte
(1) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der
- Speicherung
- Bearbeitung
- Verarbeitung
- Übermittlung
ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht auf
- Auskunft über seine gespeicherten Daten
- Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit
- Sperrung seiner Daten
- Löschung seiner Daten
(3) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen, in Verbindung mit dem Verein, in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu.